Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Pass- & Meldewesen
Abmeldung (Wohnsitz)
Beschreibung
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Dittelbrunn müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen.
Wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird, ist weiterhin eine Abmeldung bei der Gemeinde notwendig.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Stadt/Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner/in
Claudia PöhlmannBirgit SchurzAlexandra Reznik
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