Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Wohnen & Bauen
Bezuschussung von Schallschutzmaßnahmen
Beschreibung
Die Gemeinde Dittelbrunn fördert mit einem
gemeindlichen Zuschuss die Erstellung von Schallschutzmaßnahmen
1. Für diese Förderung wird ein Betrag im Haushalt zur Verfügung gestellt,
der im Rahmen der Haushaltsberatungen festzusetzen ist.
2. Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der kompletten
Unterlagen. Eine Maßnahme, die im laufenden Jahr aufgrund ausgeschöpfter Mittel
nicht gefördert werden kann, wird für das folgende Jahr vorgetragen.
3. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzmaßnahmen
* mit 50,00 Euro je eingebauter Türe oder Fenster.
Bezuschusst werden Maßnahmen an Wohngebäuden, die direkt an den
Ortsdurchfahrt der Kreisstraßen liegen. Hinterlieger bleiben unberücksichtigt.
Ebenso die auf der Straße abgewandten Fassade liegenden Fenster.
4. Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen, wobei folgende
Unterlagen vorzulegen sind:
* Lageplan
* Beschreibung der Anlage mit Anzahl der Türen/Fenster
* Bankverbindung
5. Die Gemeinde erteilt einen Bescheid über die Baufreigabe.
6. Nach Fertigstellung sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:
* Nachweis über die
Fertigstellung der Anlage (Rechnung)
* Nachweis, dass die Fenster der Schallschutzklasse
3 entsprechen.
Antragstellung
Schriftlich
Ansprechpartner/in
Kämmerin Jessica Kneyer
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