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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Wohnen & Bauen

Erschließungsbeitrag

Beschreibung

Wenn ein Grundstück, z. B. in einem Neubaugebiet, durch den Bau einer Straße erstmals Erschließungsvorteile erhält, ist nach dem Baugesetzbuch ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für den Bau dieser Erschließungsanlagen zu erheben.

Die näheren Einzelheiten regelt die vom Gemeinderat beschlossene Erschließungsbeitragssatzung.

Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen u. a. die Berechnungsgrundlage und der Beitrag steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.



Ansprechpartner/in
Christoph Zehe
Udo Schüßler


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