Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Soziales & Versorgung
Erziehungsgeld - Elterngeld
Beschreibung
Bundeserziehungsgeld
Bundeserziehungsgeld wird für maximal 2 Jahre gewährt, wobei für jedes Jahr ein separater Antrag zu stellen ist. Darüber hinaus kann in Bayern im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld ein Landeserziehungsgeld beantragt werden. Dabei werden die Familienverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Einkommensgrenzen bei der Höhe der Leistung berücksichtigt.
Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für 6 Monate vor Antragstellung gewährt werden. Reichen Sie daher Ihren Antrag rechtzeitig ein.
Elterngeld
Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung des Elterngeldes ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg.
Elterngeld wird für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt.
Die Gemeinde hält Anträge bereit. Sie können den Antrag auch im Internet unter www.zbfs.de/elterngeld/download.html herunterladen.
Antragstellung
Anträge für das Landeserziehungsgeld sowie für das Elterngeld erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.
Ansprechpartner/in
Claudia PöhlmannBirgit Schurz
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