Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Ordnung & Verkehr
Fischereischeine
Beschreibung
Die Fischereischeine unterteilen sich wie folgt:
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jugendfischereischein
Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Personen mit bestandener Fischerprüfung, sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Fischereiabgabe kann entweder für 5 aufeinanderfolgende Jahre oder als Einmalzahlung entsprechend dem Lebensalter bezahlt werden. Bei der Erteilung für 5 aufeinanderfolgende Jahre beträgt die Abgabe 40 Euro und die Kosten für die Ausstellung 35 Euro. Bei der Einmalzahlung belaufen sich die Kosten für die Ausstellung ebenso auf 35 Euro, die Gebühr errechnet sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Den Jugendfischereischein erhalten Personen, die das 10. Lebensjahr, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schein wird stets für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres erteilt, so dass spätere Verlängerungen entfallen.
Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte, spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres ablaufende Geltungsdauer 10 Euro. Die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeines belaufen sich auf 5 Euro.
Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen ist unser Bürgerbüro zuständig. Auch Anträge für Fischereiprüfung sind hier erhältich.
Antragstellung
Persönlich oder durch Bevollmächtigten, spätestens jedoch bei Abholung persönliche Vorsprache Pflicht.
Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
Kosten
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung
Lebensalter bei Zahlung | Betrag in Euro |
14 - 22 | 300 |
23 - 27 | 288 |
28 - 32 | 256 |
33 - 37 | 224 |
38 - 42 | 192 |
43 - 47 | 160 |
48 - 52 | 128 |
53 - 57 | 96 |
58 - 62 | 64 |
63 - 67 | 32 |
Die Gebühr beträgt zusätzlich 35 Euro.
Besonderheiten
Staatliche Fischerprüfung 2010
Die staatliche Fischerprüfung findet am ersten Samstag im März 2010 statt. Die Zulassung zur Prüfung erfordert den Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 01. Dezember 2009 erfolgen.
Unterlagen hierfür werden im Bürgerbüro der Gemeinde Dittelbrunn ausgegeben. Die Anmeldung kann jedoch auch von unserem Formualcenter heruntergeladen werden.
weitere Informationen finden sie auch im Internet unter : www.fischereiverband-unterfranken.de oder www.fischerpruefung.bayern.de
Ansprechpartner/in
Claudia PöhlmannBirgit SchurzAlexandra Reznik
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