Dittelbrunn
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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Ordnung & Verkehr

Fischereischeine

Beschreibung

Die Fischereischeine unterteilen sich wie folgt:
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jugendfischereischein

Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Personen mit bestandener Fischerprüfung, sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Fischereiabgabe kann entweder für 5 aufeinanderfolgende Jahre oder als Einmalzahlung entsprechend dem Lebensalter bezahlt werden. Bei der Erteilung für 5 aufeinanderfolgende Jahre beträgt die Abgabe 40 Euro und die Kosten für die Ausstellung 35 Euro. Bei der Einmalzahlung belaufen sich die Kosten für die Ausstellung ebenso auf 35 Euro, die Gebühr errechnet sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Den Jugendfischereischein erhalten Personen, die das 10. Lebensjahr, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schein wird stets für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres erteilt, so dass spätere Verlängerungen entfallen.
Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte, spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres ablaufende Geltungsdauer 10 Euro. Die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeines belaufen sich auf 5 Euro.

Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen ist unser Bürgerbüro zuständig. Auch Anträge für Fischereiprüfung sind hier erhältich.



Antragstellung

Persönlich oder durch Bevollmächtigten, spätestens jedoch bei Abholung persönliche Vorsprache Pflicht.



Unterlagen

- Personalausweis
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung



Kosten

Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung

 

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in Euro

14 - 22

300

23 - 27

288

28 - 32

256

33 - 37

224

38 - 42

192

43 - 47

160

48 - 52

128

53 - 57

96

58 - 62

64

63 - 67

32


Die Gebühr beträgt zusätzlich 35 Euro.



Besonderheiten

Staatliche Fischerprüfung 2010
Die staatliche Fischerprüfung findet am ersten Samstag im März 2010 statt. Die Zulassung zur Prüfung erfordert den Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 01. Dezember 2009 erfolgen.
Unterlagen hierfür werden im Bürgerbüro der Gemeinde Dittelbrunn ausgegeben. Die Anmeldung kann jedoch auch von unserem Formualcenter  heruntergeladen werden.

weitere Informationen finden sie auch im Internet unter : www.fischereiverband-unterfranken.de oder www.fischerpruefung.bayern.de



Ansprechpartner/in
Claudia Pöhlmann
Birgit Schurz
Alexandra Reznik


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