Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Pass- & Meldewesen
Führungszeugnis
Beschreibung
Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus
dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag kann persönlich oder durch
eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Es gibt folgende Belegarten:
Belegart N: Wenn das Führungszeugnis für
private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber,
Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
Belegart O: Wenn das
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung
erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben
als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und
Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
Belegart
P: Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der
Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis
einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.
Antragstellung
Persönlich oder durch eine bevollmächtigte
Person
Kosten
13,00 Euro
Ansprechpartner/in
Claudia PöhlmannBirgit SchurzAlexandra Reznik
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