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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Pass- & Meldewesen

Führungszeugnis

Beschreibung

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden. 

Es gibt folgende Belegarten:
Belegart N: Wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
Belegart O: Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
Belegart P: Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.



Antragstellung
Persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person

Kosten
13,00 Euro

Ansprechpartner/in
Claudia Pöhlmann
Birgit Schurz
Alexandra Reznik


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