Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Gewerbe & Beruf
Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine
Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine
Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben
werden.
Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen
Erlaubnis weiterwirtschaften.
Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt
Schweinfurt.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner/in
Petra Hirth
Links
Landratsamt Schweinfurt
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