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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Gewerbe & Beruf

Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden.

Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften.

Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt Schweinfurt.



Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner/in
Petra Hirth

Links
Landratsamt Schweinfurt


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