Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Personenstands- & Friedhofswesen
Geburt & Geburtsurkunden
Beschreibung
Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Standesamt.
Antragstellung
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten
Unterlagen
Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Kosten
Die Gebühren finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Georg Rosinsky
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