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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Personenstands- & Friedhofswesen

Geburt & Geburtsurkunden

Beschreibung

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Standesamt.



Antragstellung

Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten



Unterlagen

Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde



Kosten

Die Gebühren finden Sie hier.



Ansprechpartner/in
Georg Rosinsky


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