Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Gewerbe & Beruf
Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit
aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der
Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.
Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das
Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Kosten
15,00 Euro
Ansprechpartner/in
Birgit SchurzClaudia PöhlmannAlexandra Reznik
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