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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Gewerbe & Beruf

Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.

Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.



Antragstellung
Persönlich

Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen

Kosten
15,00 Euro

Ansprechpartner/in
Birgit Schurz
Claudia Pöhlmann
Alexandra Reznik


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