Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Steuern & Abgaben, Finanzwesen
Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer erhoben.
Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und
Flächen, die Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke zu zahlen.
Das zuständige Finanzamt führt die Bewertung des Grundbesitzes durch und
erstellt Einheitswert- und Messbescheid. Wird der Messbetrag mit dem Hebesatz
multipliziert, ergibt sich der Grundsteuerbetrag. Grundsteuerbescheide gelten
bis zur nächsten Änderung, also auch für mehrere Jahre. Für die Besteuerung sind
die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Ein
Eigentumswechsel während des Jahres wirkt sich steuerlich erst zum nächsten
01.01. aus. Das bedeutet, dass der Verkäufer für das ganze Kalenderjahr die
Grundsteuer zu zahlen hat. Unabhängig davon kann mit dem Erwerber nach den
Vereinbarungen im Kaufvertrag die anteilige Grundsteuer privatrechtlich
verrechnet werden.
Die Grundsteuer ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils zu einem
Viertel fällig. Auf Wunsch kann die Grundsteuer zum 01.07. in einem Jahresbetrag
bezahlt werden.
Der Hebesatz beträgt 280 v. H.
Der Antrag muss bis spätestens 15.11. des Vorjahres gestellt sein.
Unterlagen
Kaufvertrag
Ansprechpartner/in
Hannelore Schulz
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