Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Steuern & Abgaben, Finanzwesen
Hundesteuer
Beschreibung
Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den
Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.
Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid
festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung
erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.
Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf
Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und
Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde)
gewährt werden.
Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Antragstellung
persönlich, schriftlich
Kosten
Staffelung:
1. Hund: 50 Euro
2. Hund: 80 Euro
3. Hund: 150 Euro
Ansprechpartner/in
Hannelore Schulz
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