Dittelbrunn
News
Rathaus
Bürgerservice
Service-Portal
Einrichtungen
Kontakt
StartseiteSitemapImpressum 
 
Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Steuern & Abgaben, Finanzwesen

Hundesteuer

Beschreibung

Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.

Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.

Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden.

Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.



Antragstellung
persönlich, schriftlich

Kosten

Staffelung:

1. Hund: 50 Euro
2. Hund: 80 Euro
3. Hund: 150 Euro



Ansprechpartner/in
Hannelore Schulz


Zurück...






  Besuchen Sie die Homepage von kkCMS