Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Personenstands- & Friedhofswesen
Kirchenaustritt
Beschreibung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann bei der Verwaltung erklärt werden.
Gegen Vorlage des Personalausweises wird auf vorhandenen Vordrucken der Austritt aus der Kirche erklärt und die Unterschrift vom Standesbeamten beglaubigt.
Die Kirchensteuerpflicht entfällt zu Beginn des Folgemonats.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Die Gebühren finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Georg Rosinsky
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