Frau Hannah Borst hat im Juli mit der Übergabe des Abschlusszeugnisses ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren herzlich zur bestandenen Prüfung.
Frau Borst ist als Mitarbeiterin in der Kasse und Kämmerei eingesetzt. Insbesondere ist sie für die Kostenleistungsrechnung, Anlagenbuchung und für die Vermögensverzeichnisse zuständig.
Ausbildung erfolgreich beendet:
Herr Marcel Heer hat im Juli mit der Übergabe des Abschlusszeugnisses seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren herzlich zur bestandenen Prüfung.
Herr Heer ist als Mitarbeiter im Tiefbauamt eingesetzt. Insbesondere ist er für die Herstellungsbeiträge, Wasser und Kanal sowie für den Bauhof zuständig.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2010
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2010
Schulverbund:
Die Gemeinde Dittelbrunn tritt dem geplanten Schulverbund mit Poppenhausen, Niederwerrn und Oerlenbach bei. Dem Kooperationsvertrag wurde zugestimmt.
Sanierung der Kindertagesstätte Hambach:
Im Rahmen der Diskussion wurden die Zahlen nochmals erläutert:
Der geplante Anbau der Kinderkrippe mit zwei Gruppen ist mit 908.000 Euro veranschlagt. Hiervon ist der zu erwartende Zuschuss in Höhe von abzuziehen, so dass für die Gemeinde Dittelbrunn eine Nettoinvestition in Höhe von Euro bleibt. Insbesondere wurde auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Krippengruppen in Hambach in keinem Zusammenhang mit dem Erhalt des Kindergartens in Pfändhausen steht. Der Antrag, den GR-Beschluss vom 09.06.2010 aufzuheben, wurde mit 11:10 abgelehnt.
Im Anschluss daran wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Baumaßnahme erteilt.
Geschwindigkeitsbegrenzung:
Die geplante Versetzung des Verkehrszeichens zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h am Ortseingang Hambach von Maibach kommend wird nicht durchgeführt, da die Verkehrsbehörde dies nicht befürwortet
Biografie Paul Warmuth:
Der Sohn des bekannten Heimatdichters und Gründers der Hambacher Volkssänger Paul Warmuth erstellt eine Biografie. Die Gemeinde Dittelbrunn beteiligt sich mit 1.000 Euro an den Kosten gegen Überlassung von 25 Freiexemplaren.
Annahme von Spenden:
Insgesamt wurden im 1. Halbjahr 10.575 Euro Spenden für verschiedene Projekte an die Gemeinde gegeben. Der Gemeinderat hat die Annahme genehmigt.
Jahresrechnung 2008:
Nach dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über das Haushaltsjahr 2008 wurde die Jahresrechnung 2008 festgestellt und im Anschluss entlastet
Bauangelegenheiten:
Dem Umbau, Erweiterung und energetischen Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Neubau einer Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 286/7 in Dittelbrunn wurde zugestimmt.
Im Neubaugebiet "An der Maibacher Straße" wurde dem Verkauf des Grundstückes Fl.-Nr. 827/5 zugestimmt.
Der Landkreis Schweinfurt führt am Mo. 20.09.2010 eine kostenlose Altreifensammlung durch. Die Bevölkerung wird gebeten, die Altreifen am Sa. 18.09.2010 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu folgendem Sammelplatz zu bringen: Hambach – Bauhof der Gemeinde (Schafloch). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Altreifen ohne Felgen mit einem max. Außendurchmesser von 130 cm und einer max. Breite von 40 cm angenommen werden.
Größere Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausgeschäumte Reifen, zerschnittene Altreifen, Mofa-, Moped-, Motorradreifen und Fahrradreifen sowie Gummiabfälle (insbesondere Fahrrad- u. Autoschläuche) sind von der Sammelaktion ausgeschlossen. Die Abgabe von Altreifen an der Sammelstelle ist nur in haushaltsüblichen Mengen zulässig.
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Pfändhausen - Am Geisberg bei den Containern
11.45 Uhr bis 12.15 Uhr Holzhausen - Vor dem Haus der Bäuerin
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Hambach Vor dem Bauhof/Schafloch
Sa. 02.10.2010
12.30 Uhr bis 14.00 Uhr Dittelbrunn – Feuerwehrplatz/Am Schleifweg 1
Im September startet im Landkreis die nächste Problemmüllsammlung. Um insbesondere Berufstätigen die Abgabe Ihrer Problemabfälle zu erleichtern, werden in jeder Gemeinde auch Samstagstermine angeboten. Beachten Sie dazu die Termine im Abfallkalender und im Internet unter www.ihr-umweltpartner.de. Die folgenden gefährlichen oder giftigen Stoffe können Sie in haushaltsüblichen Mengen am „Giftmobil“ kostenlos abgeben:
·Batterien und Akkus (z. B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte)
Batterien können auch im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Batterien verkaufen) zurückgegeben werden. Neue Autobatterien werden grundsätzlichnur bei Rückgabe eines verbrauchten Exemplars verkauft, ansonsten wird ein Pfand i. H. v. 7,50 € fällig.
·Gartenchemikalien (z. B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel)
·Haushaltschemikalien (z. B. Reinigungsmittelreste)
·Heimwerkerchemikalien (z. B. Pinselreiniger, Lacke – noch nicht vollständig eingetrocknet - , Säuren u. Laugen)
·Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
·Problemabfälle rund ums Auto (z. B. Autobatterien, Ölfilter)
·quecksilberhaltige Schalter und Thermometer
·Zusätzlich können pflanzliche und tierische Altfette (z. B. verbrauchtes Frittierfett oder ranziges Speiseöl) abgegeben werden. Bitte liefern Sie festes Altfett nicht in Glasbehältern, sondern in Kunststoff- oder Metallbehältern an. Denn Glassplitter können die Verwertung verhindern.
·Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm (z. B. Handys, Uhren, Thermostate u. ä.) können bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden. Sie werden allerdings auch – ebenso wie größere Elektrogeräte – wie gewohnt bei der Sperrmüllsammlung abgeholt oder am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle kostenlos angenommen.
Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr angenommen, da nach wie vor das Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von frischem Öl kostenlos im Handel zurückgegeben werden kann. Folgende Abfälle sind kein Problemmüll, sie können in die graue Restmülltonne gegeben werden:
·Altmedikamente
·Reste von Dispersionsfarben (z. B. übliche Wandfarben)
·Leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten
·ausgehärtete Farb-, Lack- und Klebereste
Leere PU-Schaumdosen werden an vielen Verkaufsstellen kostenlos zur Verwertung zurückgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung (09721 / 55 -546).
Amtliche Untersuchungen bei Hausschlachtungen - Hausschlachtgebühr
Amtliche Untersuchungen bei Hausschlachtungen – Hausschlachtgebühr
Wer als Hausstiere oder Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier zur amtlichen Schlachttieruntersuchung und zur amtlichen Fleischuntersuchung und im Falle von Schweinen oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen beim zuständigen amtlichen Fleischhygienepersonal rechtzeitig (mind. 3 Werktage vorher) unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung anzumelden.
Die amtliche Schlachttieruntersuchung ist jedoch nur noch erforderlich, wenn der Verfügungsberechtigte (schlachtende) unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das örtlich zuständig Fleischhygienepersonal oder das Landratsamt –Veterinäramt- Schweinfurt (Tel. 09721 / 55-310).
Die Gebühren für die amtlichen Untersuchungen betragen (in Klammern mit Schlachttieruntersuchung):
Rind: 22,50 Euro (29,70 Euro)
Schwein: 21,80 Euro (27,30 Euro)
Schaf/Ziege: 16,00 Euro (20,00 Euro)
Wildschwein: 16,70 Euro (Trichinenprobenahme und Trichinenuntersuchung)
Wildschwein: 08,10 Euro (nur Trichinenuntersuchung bei Trichinenprobenahme durch
Berechtigten)
Probenahme für BSE-Test: 10,00 Euro
Laborkosten für den BSE-Test: 03,29 Euro
Den Erlegern von Wildschweinen bzw. beauftragten Jagdausübungsberechtigten wird dringend empfohlen, die persönliche Übergabe von Trichinenprobe, Wildursprungsschein und Wildmarke an das Fleischhygienepersonal bzw. das Trichinenuntersuchungspersonal vorab telefonisch abzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden und eine zeitnahme Untersuchung der Proben zu gewährleisten. Auf die Untersuchungstage, Annahmezeiten und das die Erreichbarkeit des zuständigen Personals wird nachfolgend hingewiesen:
Zuständigkeiten in der Fleischbeschau Fleischbeschau im Landkreis Schweinfurt – Stand: 14.07.2010
Dittelbrunn:
Frau E. Spies, Stadtlauringen-Birnfeld, Vertretung: Bucher A., Dr., Poppenhausen
Hambach, Holzhausen sowie Pfändhausen:
Frau Dr. A. Bucher, Poppenhausen, Vertretung Unsleber G., Wasserlosen
Fleischhygienepersonal des Landkreises Schweinfurt
Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte:
Frau Dr. Alexandra Bucher, 97490 Poppenhausen, Bahnhofstr. 19, Tel. 09725/1771.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten:
Frau Elisabeth Spies, 97488 Stadtlauringen-Birnfeld, Sonnenleite 10, Tel. 09724/9343, Frau Gerda Unsleber, 97535 Wasserlosen, Am Sportplatz 9, Tel. 09726/2778
Am Sa. 18.09.2010 möchten wir zu Gunsten Kindergartens einen Flohmarkt veranstalten. Sie können gerne Ihren Keller oder Dachboden durchforsten und uns den ein oder anderen Gegenstand stiften. Bitte sprechen Sie uns aber vorher an (es können auch Kinderkleider verkauft werden!). Wer möchte, darf auch in der Zeit von 08.00 Uhr 12.00 Uhr einen eigenen Verkauf betreiben. Tische werden von uns zur Verfügung gestellt. Der Betrag von 8,00 Euro wird dafür erhoben und kommt dem Kindergarten zu Gute.
Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum Fr. 17.09.2010 bei uns im Kindergarten an (Tel. 09738/1635). Bei schönem Wetter findet der Flohmarkt im Kindergartenhof, bei schlechtem Wetter in der Turnhalle im Kindergarten statt.
Kinderkleidermarkt am So. 10.10.2010 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Schulturnhalle der Volksschule Dittelbrunn. Reservierung des Tisches zum Eigenverkauf sind ab sofort in der KiTa Dittelbrunn, Tel. 09721/5332844 möglich. Kosten belaufen sich auf 8,00 Euro pro Tisch.
Heute möchten wir Ihnen schon vorweg einen kurzen Einblick in unser Herbst Semester 2010 geben. Das VHS-Programm mit dem gesamten Angebot können Sie in der 37. KW bei verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und während der Amtsstunden im Rathaus abholen.
Die Veranstaltungen finden in der Schule in Dittelbrunn oder im VHS-Raum (Altes Rathaus Dittelbrunn) statt, wenn nicht anders vermerkt. Genauer Ort wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. Bei telefonischen, schriftlichen und Fax-Anmeldungen wird der Hörerausweis zugeschickt. Wenn vorhanden, bitte e-Mail Adresse mit angeben.
Anmeldung im Rathaus, Zi. Nr. 102 (1. Stock) Tel.: 09725/7124 - 22.
Öffnungszeiten im Rathaus Hambach: Mo., Di., Mi., Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift Rathaus: Grottenweg 2, 97456 Hambach
Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung:
Frau Wolfram, Tel.: 09725/712422, Fax: 09725/71247722
E-Mail-Adresse: ursula.wolfram@dittelbrunn.de
Einzelveranstaltungen
DI 1 Konzert zum Erntedank (02.10.)
DI 2 Clever erben und vererben – neue Rechtsanlage (14.10.)
DI 3 Altersbedingte Makuladegeneration (09./18.11.)
DI 5 Aus der Schatztruhe unseres Landkreises (25.11.)
DI 6 Demenz – Verständnis für das Unverständliche (18.01.2011)
DI 7 Klassische Homöopathie – eine Einführung (25.01.2011)
Kurse
DI 10 Internet – Treff (ab 01.10.)
DI 11 EDV-Einführung (06.10.)
DI 12 Internet Einführung (17.11.)
DI 13 Handy – Einführung auch f. Seniorinnen u. Senioren (02.02.2011)
Spritzmittelkanister: PAMIRA-Sammelaktion läuft an
Leere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln werden jedes Jahr im Spätsommer und Frühherbst im Rahmen einer bundesweit flächendeckenden Sammelaktion kostenlos zurückgenommen. Die für den Landkreis Schweinfurt interessanten Termine erfahren Sie unter "mehr"
1. Bebauungsplanänderung - An der Trieb II in Hambach
SATZUNG
DER GEMEINDE DITTELBRUNN; LANDKREIS SCHWEINFURT ÜBER DIE 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AN DER TRIEB II“
FÜR DEN GEMEINDETEIL HAMBACH DER GEMEINDE DITTELBRUNN
Die Gemeinde Dittelbrunn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 BauGB folgende
SATZUNG
ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN „AN DER TRIEB II“
FÜR DEN GEMEINDETEIL HAMBACH
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „An der Trieb II“ im Gemeindeteil Hambach ist der am 26.04.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, zuletzt geändert durch Satzungsbeschluss vom 28.06.2010 maßgebend.
§ 2
Der Textteil vom Juli 2009 zuletzt geändert im März 2010 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Der Änderungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dittelbrunn, 29.06.2010
Herterich, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Über den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Trieb II“ durch die Gemeinde Dittelbrunn für den Gemeindeteil Hambach. (§ 10 Abs. 3 BauGB)
1.Die Gemeinde Dittelbrunn hat mit Beschluss vom 28.06.2010 die 1. Bebauungsplanänderung „An der Trieb II“ für den Gemeindeteil Hambach als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.Die Änderung der textlichen Festsetzung einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird ab sofort im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
3.Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
4.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, aus dem sich die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder der Abwägungsmängel ergeben soll, ist darzulegen.
5.Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
4. Bebauungsplanänderung - Binsigweg II in Dittelbrunn
SATZUNG
DER GEMEINDE DITTELBRUNN; LANDKREIS SCHWEINFURT ÜBER DIE 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „BINSIGWEG II“
FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN DER GEMEINDE DITTELBRUNN
Die Gemeinde Dittelbrunn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 BauGB folgende
SATZUNG
ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN „BINSIGWEG II“
FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Binsigweg II“ im Gemeindeteil Dittelbrunn ist der am 20.11.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, zuletzt geändert durch Satzungsbeschluss vom 28.06.2010 maßgebend.
§ 2
Der Textteil vom Juli 2009 zuletzt geändert im März 2010 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Der Änderungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dittelbrunn, 29.06.2010
Herterich, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Über den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Binsigweg II“ durch die Gemeinde Dittelbrunn für den Gemeindeteil Dittelbrunn. (§ 10 Abs. 3 BauGB)
1.Die Gemeinde Dittelbrunn hat mit Beschluss vom 28.06.2010 die 4. Bebauungsplanänderung „Binsigweg II“ für den Gemeindeteil Dittelbrunn als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.Die Änderung der textlichen Festsetzung einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird ab sofort im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
3.Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
4.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, aus dem sich die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder der Abwägungsmängel ergeben soll, ist darzulegen.
5.Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
5. Bebauungsplanänderung - Binsigweg in Dittelbrunn
SATZUNG
DER GEMEINDE DITTELBRUNN; LANDKREIS SCHWEINFURT ÜBER DIE 5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „BINSIGWEG“ FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN DER GEMEINDE DITTELBRUNN
Die Gemeinde Dittelbrunn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 BauGB folgende
SATZUNG
ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN „BINSIGWEG“
FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Binsigweg“ im Gemeindeteil Dittelbrunn ist der am 19.02.1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, zuletzt geändert durch Satzungsbeschluss vom 28.06.2010 maßgebend.
§ 2
Der Textteil vom Juli 2009 zuletzt geändert im März 2010 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Der Änderungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dittelbrunn, 29.06.2010
Herterich, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Über den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Binsigweg“ durch die Gemeinde Dittelbrunn für den Gemeindeteil Dittelbrunn. (§ 10 Abs. 3 BauGB)
1.Die Gemeinde Dittelbrunn hat mit Beschluss vom 28.06.2010 die 5. Bebauungsplanänderung „Binsigweg“ für den Gemeindeteil Dittelbrunn als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.Die Änderung der textlichen Festsetzung einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird ab sofort im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
3.Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
4.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, aus dem sich die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder der Abwägungsmängel ergeben soll, ist darzulegen.
5.Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
26. Bebauungsplanänderung - Südlich der Schule in Dittelbrunn
SATZUNG
DER GEMEINDE DITTELBRUNN; LANDKREIS SCHWEINFURT ÜBER DIE 26. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „SÜDLICH DER SCHULE“
FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN DER GEMEINDE DITTELBRUNN
Die Gemeinde Dittelbrunn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 BauGB folgende
SATZUNG
ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN „SÜDLICH DER SCHULE“
FÜR DEN GEMEINDETEIL DITTELBRUNN
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Südlich der Schule“ im Gemeindeteil Dittelbrunn ist der am 06.10.1975 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, zuletzt geändert durch Satzungsbeschluss vom 28.06.2010 maßgebend.
§ 2
Der Textteil vom Juli 2009 zuletzt geändert im März 2010 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Der Änderungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dittelbrunn, 29.06.2010
Herterich, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Über den Beschluss zur 26. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Schule“ durch die Gemeinde Dittelbrunn für den Gemeindeteil Dittelbrunn. (§ 10 Abs. 3 BauGB)
1.Die Gemeinde Dittelbrunn hat mit Beschluss vom 28.06.2010 die 26. Bebauungsplanänderung „Südlich der Schule“ für den Gemeindeteil Dittelbrunn als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.Die Änderung der textlichen Festsetzung einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird ab sofort im Rathaus Hambach, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
3.Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
4.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, aus dem sich die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder der Abwägungsmängel ergeben soll, ist darzulegen.
5.Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stellenausschreibung - Amtsblatt Gemeinde Dittelbrunn
Die Gemeinde Dittelbrunn stellt zum 01.10.2010 auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung eine(n) Austrägerin/Austräger für das gemeindliche Amtsblatt – Teilbereich Dittelbrunn – ein.
Ihre Kurzbewerbung richten Sie bitte bis spätestens 01.09.2010 an: Gemeinde Dittelbrunn, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn oder info@dittelbrunn.de
Die Gemeinde Dittelbrunn sucht zum 01.09.2010 für den gemeindlichen Kindergarten im Ortsteil Dittelbrunn eine(n) Vorpraktikantin/Vorpraktikanten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind baldmöglichst bei der Gemeinde Dittelbrunn, Grottenweg 2, 97456 Dittelbrunn einzureichen. Email: info@dittelbrunn.de
Einzahlung der Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kanalgebühr Hambach und Wassergebühr Holzhausen und Pfändhausen
Einzahlung der Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kanalgebühr Hambach und Wassergebühr Holzhausen und Pfändhausen
Die Gemeindekasse Dittelbrunn gibt bekannt, dass die 3. Rate am 15.08.2010 zur Zahlung fällig ist. Sollten Sie uns keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, die vorgenannten Steuern und Gebühren auf eines der unten genannten Konten zu überweisen. Wir bitten Sie weiter, die auf Ihrem Bescheid angegebene Konto-Nr. (PK-Nr.) auf Ihrem Überweisungsformular im Feld „Verwendungszweck“ unbedingt anzugeben. Dadurch werden Falschbuchungen vermieden.
Zum Ende der Gartensaison fallen auch wieder viele holzige Gartenabfälle wie Strauchschnitt von Hecken, Beerensträuchern, … an.
Damit diese sinnvoll verwertet werden können, wird auch in diesem Herbst wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein. Bis Ende Oktober können holzige Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze erfahren Sie bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.