Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Soziales & Versorgung
Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder „H“ haben.
Ebenso Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Bewohner von
Pflegeheimen und Personen mit geringem Einkommen.
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf dem
Rathaus.
Antragstellung
Persönlich
Ansprechpartner/in
Petra Hirth
Downloads
Rundfunkgebührenbefreiung
Zurück...