Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über
unsere Tätigkeiten geben.
Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst,
um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu
erleichtern.
Personenstands- & Friedhofswesen
Sterbefall
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
- das Familienoberhaupt,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Standesamt.
Unterlagen
Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
Geburtsurkunde und Heiratskurkunde
Kosten
Die Gebühren finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Georg Rosinsky
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