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Lebenslagen

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben.

 

Wir haben deshalb „typische Lebenslagen“ und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

 Personenstands- & Friedhofswesen

Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind

Zuständigkeit:
Urkundspersonen bei den Jugendämtern im Landratsamt oder Standesbeamte, Notare, Amtsgerichte

Zur Anerkennung der Vaterschaft ist die Abgabe einer Erklärung erforderlich. Diese Erklärung und die erforderlichen Zustimmungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung.

Eine Vaterschaftserkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Außerdem bedarf die Anerkennungserklärung der Zustimmung der Mutter.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Standesamt.



Unterlagen

Folgende Papiere müssen mitgebracht werden:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde des Kindes
- Geburtsnachweis des Vaters
 

Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.



Ansprechpartner/in
Georg Rosinsky


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