Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“
- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn hat am 23.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn hat in seiner Sitzung vom 23.10.2023, die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ sowie die 17. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ erfolgt im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen die Fl.-Nrn. 398, 397, 390, 391 TF, 392, 393, 1217 und 1220 Gmkg. Pfändhausen.
Im o. g. Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).