Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches sind für den Artenschutz auch externe CEF-Flächen erforderlich, die zwischen den Geltungsbereichen auf den Fl.-Nrn. 2259, 2268, 2257 und 2256 (alle Gemarkung Holzhausen) liegen. Von den CEF-Flächen wird ein Teilbereich als externe Ausgleichsflächen nach § 9 Abs. 1a dem o.g. Vorhaben zugeordnet.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Die Entwürfe zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans, sowie für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ jeweils in den Fassungen vom 12.06.2023 bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit vom
20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023
über die Homepage der Gemeinde Dittelbrunn:
https://www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/
veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Gemeindeverwaltung Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Mittwoch & Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr und
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde Dittelbrunn abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Mensch | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion |
Fläche | · Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme |
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen · Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts |
Boden | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale |
Wasser | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser |
Luft/Klima | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion · Erfordernisse des Klimaschutzes |
Landschaftsbild | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes |
Kultur- und Sachgüter | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern |
Sonstige/allgemeine Umweltbelange | · Wechselwirkungen unter den Schutzgütern · Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern · Nutzung erneuerbarer Energien · Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB · Darstellung von Landschaftsplänen · Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Berichte und Gutachten
- Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Dittelbrunn I“ GT Holzhausen“ in der Fassung vom 12.06.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Dittelbrunn I“ GT Holzhausen“ in der Fassung vom 12.06.2023,, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage bei Dittelbrunn – Holzhausen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Plög GbR August 2022
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
Mögliche Blendwirkung
Boden für Landwirtschaft, teilweise günstige Produktionsbedingungen, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten
Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Schutzgut Pflanzen, Tiere:
Besonderes Artenschutzrecht Ausgleichsflächen und Kompensation
Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Lage der Anlage am Radweg Richtung Poppenlauer, keine Vorbelastung des Standortes durch Infrastrukturmaßnahmen
Flächenverbrauch
- Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:
Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Lage im Windvorbehaltsgebiet
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Gemeinde Dittelbrunn, den 09.11.2023
gez.
Willi Warmuth
1. Bürgermeister