Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung – Bebauungsplan “Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I”
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
Gemeinde Dittelbrunn – für den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ gebilligt.
In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.-Nr. 251 (Teilfläche), 252 (TF), 259, 260, 261, 262, 263 (TF), 264, 265, 266 (TF), 274 (TF), 275, 276, 277, 278 (TF), 280 (TF), 281 (TF), 284 (TF), 285, 286, 287, 288, 288/1, 289, 295 (TF), 296, 297, 298, 300, 304 (TF), 306 und 307 jeweils Gemarkung Pfändhausen einbezogen. Die Flächen liegen nordwestlich von Pfändhausen. Sie werden nördlich durch die Gemarkungsgrenze nach Rannungen und westlilch durch die Gemarkungsgrenze nach Poppenhausen abgegrenzt. Südlich werden sie durch den Berghof begrenzt. Östlich sowie südwestlich werden die Flächen durch die Feldflur Pfändhausens umgeben. Die Flächen liegen nördlich der Flurlage „Kühruhe“.
Die Ergebnisse der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Gemeinderatssitzung am 23.10.2023 behandelt. Die Abwägungsbeschlüsse sind den Unterlagen beigefügt.
In der Sitzung am 23.10.2023 hat der Gemeinderat Dittelbrunn die Verfahrensart des Bebauungsplans von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einen Angebotsbebauungsplan nach § 8 BauGB geändert.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 23.10.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für ein Sondergebiet „Erzeugung regenerativer Energie„ (S) mit folgenden Unterlagen beschlossen:
– Entwurfsplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.10.2023
– Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 23.10.2023
– Begründung des Grünordnungsplan einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in
der Fassung vom 23.10.2023
– Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 23.10.2023
– Anlage 1 – Pflanzschema A in der Fassung vom 23.10.2023
– Anlage 2 – Ergebnisse der avifaunistischen Erfassung in der Fassung vom 23.10.2023
– Anlage 3 – Lage der artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in der Fassung
vom 23.10.2023 sowie
– die Abwägungsvorlage aus der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ Gemarkung Pfändhausen sowie die zugehörigen Unterlagen liegen im Rathaus Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Entsprechende umweltbezogene Informationen finden sich insbesondere im Teil B der Begründung (Grünordnung) und im Teil C Umweltbericht.
Dazu gehören neben den Ergebnissen der Bestandsaufnahmen zu Arten und Lebensräumen im Kapitel Schutzgut Tiere und Pflanzen (vorhandene Biotop- und Nutzungstypen in den Teilen B und C, Ergebnisse der avifaunistischen Erfassung in Anlage 2 zum Teil B) auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Kap. 4 des Teils B.
Informationen zu den geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermindern, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Begründung im Teil B. Dies betrifft insbesondere
- Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Kapitel 4 des Teils C)
- Aussagen zu den geplanten internen und externen Ausgleichsmaßnahmen einschl. der artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen (siehe auch Anlage 3 zum Teil B)
- Aussagen zu Eingriffs- und Kompensationsermittlung (Kapitel 3 des Teils B und Kapitel 4 des Teils C)
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt (soweit im Bebauungsplan festgesetzt) in Kap. 7 des Teils C sowie in der Festsetzung 4 der Festsetzungen der Grünordnung.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltrelevanten Stellungnahmen vorgebracht:
– Bayerischer Bauernverband und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt bzgl. des Umfangs des Kompensationsbedarfs und der möglichen Einschränkungen benachbarter Nutzung durch Pflanzgebote. Der Kompensationsumfang ist auf der Grundlage der aktuellen Berechnungsvorgaben erfolgt, die Pflanzgebote wurden in Teilbereichen reduziert. Die artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich auf der Grundlage der Fachgutachten festgelegt.
– Bund Naturschutz in Bayern e.V. bzgl. der Einhaltung des Kriterienkatalogs der „Triesdorfer Biodiversitätsstrategie“. Diese Kriterien können nur teilweise eingehalten werden, um eine eher kompakte Überstellung mit Modulen zu erreichen und die Inanspruchnahme weiterer Flächen zu vermeiden. Die angesprochene Überplanung von Biotopflächen ist nicht vorgesehen, die geforderten Pufferstreifen werden fast überall festgesetzt.
– die vom Umweltamt am Landratsamt Schweinfurt geforderten Ergebnisse der Brutvogelerfassungen liegen zwischenzeitlich vor, wurden in die Unterlagen eingearbeitet und entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsnahmen festgesetzt. Die angesprochene Überplanung von Biotopflächen ist nicht vorgesehen, die geforderten Pufferstreifen werden fast überall festgesetzt, die Baumpflanzungen zugunsten eines Entwicklungspotenzials für artenreiche Gras-Krautsäume deutlich reduziert. Die übrigen redaktionellen Hinweise wurden berücksichtigt.
Der Bitte eines Bürgers nach Anpassung bzw. einem anderen Standort für die Ersatz- und Ausgleichsfläche wurde mit der Anpassung der vorgesehenen Eingrünungsmaßnahme auf dem gleichen Standort teilweise entsprochen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan-verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dittelbrunn, den 09.11.2023
gez.
Warmuth
1. Bürgermeister