Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“ gebilligt.
In den Geltungsbereich werden die Grundstücken Fl.-Nr. 857, 857/1 und einer Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nr. 84/8, 858 und 618/5 der Gemarkung Holzhausen einbezogen. Das Baugebiet liegt westlich des bestehenden Siedlungsgebiets, die Erschließung erfolgt über „Am Weiher“. Der Planungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Die am 23.01.2023 vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen wurden im Zeitraum vom 20.02.2023 – 24.03.2023 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden nun abgewogen und eingearbeitet. Aufgrund der Änderungen des Bebauungsplanentwurfs wird die Öffentlichkeit nun gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Gemäß diesem wird festgelegt, dass die Stellungnahme nur zu den geänderten textlichen Festsetzungen abgegeben werden können. Außerdem wird die Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 auf 14 Tage beschränkt.
Mit Beschluss des Gemeinderats Dittelbrunn wurde die erneute Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V. § 4 Abs. 2 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:
– Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
– Begründung zum Bebauungsplan
– Begründung zur Grünordnung
– Umweltbericht
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“ Gemarkung Holzhausen sowie die zugehörigen Unterlagen liegen im Rathaus Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, vom 12.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.dittelbrunn.de veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Schafhof“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Am Schafhof“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräusch- und Geruchsimmissionen, Entwässerung, Naturschutz, Boden, Gewässer und Überschwemmungsgebiet, Orts- und Landschaftsbild, Ausgleichs- und Eingrünungsmaßnahmen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan-verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dittelbrunn, den 26.04.2023
gez.
Warmuth
1. Bürgermeister