Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Pfändhausen II“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Pfändhausen II“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
In den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die Flurstücke Fl.-Nr. 390, 392, 393, 397, 398, 1217, 1221 sowie Teilflächen der Flurnummern 391 und 1222 jeweils Gemarkung Pfändhausen, einbezogen werden. Die Flächen liegen nordöstlich vom Steinbruch Holzhausen. Sie werden westlich durch die Gemarkungsgrenze nach Poppenhausen abgegrenzt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich ca. 11,3 ha Fläche.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dittelbrunn.de eingesehen werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) aufgestellt und es wird ein Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) geschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Dittelbrunn hat auf Antrag der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, am 23.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Pfändhausen II“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage in der Gemarkung Pfändhausen, durch die Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, zur Gewinnung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das Hochspannungsnetz des überregionalen Netzbetreibers, mit einer installierten Leistung von ca. 12.400 kWp.
Mit der Anlage können ca. 306 durchschnittliche Personen mit Energie versorgt werden. Die Fläche von ca. 11,3 ha soll als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen festgesetzt werden.
Dittelbrunn, 24.01.2023
Willi Warmuth
1. Bürgermeister