Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Steinbruch“ Gemarkung Holzhausen beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Bebauungsplan umfasst eine Überplanung von bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesener landwirtschaftlicher Flächen und Wald als neu festgesetztes Sondergebiet „Ver- und Entsorgung“ für folgende Flurstücke im Außenbereich der Gemarkung Holzhausen:
659/2, 745 (TF), 748 (TF), 749 (TF), 750 (TF), 775 (TF), 778 (TF), 779 (TF), 780 (TF), 781 (TF), 782 (TF), 783 (TF), 784 (TF), 785 (TF), 786 (TF), 787, 788 (TF), 789 (TF), 790 (TF), 791, 792, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 800, 801, 802, 802/1, 854/3, 1920, 1932, 1937 und 1942.
Der Geltungsbereich liegt nördlich an der in westliche Richtung verlaufenden Kreisstraße SW 19 von Holzhausen Richtung Pfersdorf – hier befindet sich der Steinbruch von Holzhausen. Der Lageplan vom 17.08.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann während der allgemeinen Dienstzeit in der Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, Zimmer 109, 97456 Dittelbrunn, eingesehen werden.
Verfahrensart
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird als vorhabenbezogenes Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Anlage ist es, die in der Industrie, Gewerbe und teilweise in Haushalten anfallenden Abfälle dem Wirtschaftskreislauf durch verschiedene, dem Stand der Technik entsprechende Aufbereitungsschritte wieder zuzuführen.
Die Zwischenlagerung der Abfälle erfolgt in Lagerboxen und in der geplanten Lager- und Aufbereitungshalle auf asphaltierten oder betonierten Flächen. Die Abfallaufbereitung erfolgt mittels Sortierung, Zerkleinerung, Vorbereitung zur Endverwertung sowie Herstellung von Ersatzbrennstoffen.
Es sollen überwiegend Abfälle aus dem Bau- und Abbruchbereich getrennt angenommen und verarbeitet werden, z.B. mineralische Abfälle (Beton- und Ziegelbruch, Straßenaufbruch, Erdaushub), Altholz, Kunststoffe, Papier und Kartonagen, Schrotte und Metalle, Leichtverpackungen, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Elektroschrott. Hinzu kommen Kleinmengen an gefährlich eingestuften Abfällen, z.B. Bahnschwellen, Altfenster, Altöle, Elektroschrott, Dämmmaterial, Leuchtstoffröhren.
Außerdem wird das vorhandene Bürogebäude renoviert und erweitert, eine Werkstatt zur Instandsetzung von Containern sowie ein Wasch- und Tankplatz errichtet. Für die Mitarbeiter und Besucher werden Parkplätze vorgehalten und ein LKW-Stellplatz eingerichtet.
Dittelbrunn, 23.08.2022
gez. Warmuth
1. Bürgermeister