Bis zu den Pfingstferien ist es nicht mehr weit und auch die langen Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet, es bleibt genügend Zeit für Freizeitaktivitäten hier in der Region. Die Gemeinde Dittelbrunn empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen, die die Ferien Zuhause und damit in der Region Schweinfurt verbringen, den Ferienpass der Stadt Schweinfurt.
Sie können den Ferienpass im Bürgerbüro der Gemeinde Dittelbrunn erwerben.
Der große Ferienpass für die Pfingst- und Sommerferien kostet 44 Euro ohne kostenlose Busnutzung und ist ab dem 30. Mai 2022 in den Gemeinden erhältlich. Der kleine Ferienpass gilt ausschließlich in den Sommerferien und ist für 35 Euro ohne kostenlose Busnutzung ab dem 27. Juni 2022 erhältlich.
Die Gemeinde Dittelbrunn bezuschusst den Ferienpass für Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Dittelbrunn.
Wenn Kinder und Jugendlichen auch die Buslinien der Stadtwerke Schweinfurt in den Ferienzeiten mitnutzen möchten, kostet der große Ferienpass (für Pfingst- und Sommerferien) 80 Euro mit Busnutzung und der kleine Ferienpass (nur Sommerferien) 60 Euro.
***Die Gemeinde Dittelbrunn bezuschusst den Ferienpass für Kinder aus der Gemeinde Dittelbrunn. Die Preise für unsere Kinder sind:
großer Ferienpass: 76,00 Euro (mit Busnutzung)
großer Ferienpass: 40,50 (ohne Busnutzung)
kleiner Ferienpass: 56,00 (mit Busnutzung)
kleiner Ferienpass: 31,50 (ohne Busnutzung)***
Für jüngere Geschwisterkinder gelten günstigere Preise! Weiter Infos erhalten Sie im Bürgerbüro, auf unserer Homepage und im Amtsblatt.
Die Leistungen des Ferienpasses sind:
– täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das „Sport- und Freizeitbad Silvana“
– Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt in den Sommerferien
– nur bei Buchung der Bus-Nutzung: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt
– viele andere Einrichtungen und Geschäfte gewähren ebenfalls Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Freizeiteinrichtungen, Kletterwälder, Abenteuerspielplätze oder Natur-/Erlebnisparks
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche (bis einschließlich Geburtsjahrgang 2004), die allgemeinbildende Schulen besuchen. Ab dem Geburtsjahr 2007 ist ein Schülerausweis erforderlich. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung der FOS/BOS vorgelegt werden. Bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem, bis einschl. Geburtsjahrgang 2004, ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit notwendig. In jedem Fall ist ein aktuelles Passbild mitzubringen.