Schöffenwahl 2023
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Ab sofort werden daher in den Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim jeweils zuständigen Amtsgericht eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Dass Sie nicht Rechtswissenschaften studiert haben, ist dafür kein Hindernis. Im Gegenteil: Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade
deshalb gewollt, weil Ihre Lebens- und Berufserfahrung, Ihr Urteil, Ihr Gemeinsinn und Ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Voraussetzungen für die Schöffentätigkeit sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
- Wohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn
- Gesundheitliche Eignung (d.h. längeres Sitzen in den Verhandlungen, Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen)
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z. B. Privatinsolvenz)
Sie können Ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 schriftlich mittels vorgegebenem Bewerbungsformular (Abrufbar zum Download unter www.dittelbrunn.de oder https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit) an uns richten: Rathaus der Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn.