Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
In den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ werden die Flurstücke Fl.-Nr. 2249, 2249/1, 2251, 2262 und 2263 der Gemarkung Holzhausen, einbezogen werden. Die Flächen liegen südwestlich der Ortschaft Holzhausen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügte Pläne).
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden 1. Änderung des Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Verfahrensart
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Dittelbrunn hat auf Antrag der Firma SÜDWERK Energie GmbH mit Sitz in Burgkunstadt vom 03.04.2025, am 29.04.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ beschlossen. Ziel der Änderung ist die Verwirklichung eines Batteriespeichers (Speichergröße: 40 MW, 80 MWh, 2h-System auf 0,5 ha) innerhalb des Geltungsbereiches der PV-Anlage. Zusätzlich ist nun die Errichtung von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Netz zulässig.
Dittelbrunn, 08.05.2025
gez.
Willi Warmuth
- Bürgermeister