Gemeinde Dittelbrunn
die Aufstellung des Bebauungsplans „Grund“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.07.2026 den Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans „Grund“, in der Fassung vom 11.06.2026, gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Grund“ für das Gebiet nordwestlich von Dittelbrunn zwischen der Ortsstraße „An der Zeil“ im Süden, der Hauptstraße im Osten sowie der Heeresstraße im Norden, direkt westlich angrenzenden an den Mehrgenerationenpark Dittelbrunn und die Begründung werden im Internet unter www.dittelbrunn.de vom 12.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Sämtliche Planunterlagen werden im Rathaus, Zimmer 109, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag, jeweils 08:00 -12:00 Uhr, sowie Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr, bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@dittelbrunn.de, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Grund“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der Aufstellung des Bebauungsplans „Grund“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Eingriffsbilanzierung und Grünordnung
- Eingriffsermittlung, inkl. Ermittlung der Eingriffsschwere in Abhängigkeit von der Grundflächenzahl; Maßnahmenplanung; Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
- Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
- Textliche Festsetzungen zur Grünordnung, inkl. Grünordnerische Maßnahmen, Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität
- Immissionsgutachten; inkl. Festsetzungen zum Immissionsschutz
- Festsetzungen zur Abwasserbeseitigung, Altlasten, Oberflächen- und Niederschlagswasser
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
- Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur mittelbaren Waldbetroffenheit, zu Flächenverlust und Bodenqualität, zu Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, zu Bodenveränderungen, zu angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen
- Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands zu Lärm- und Staub- und Geruchsemissionen
- Stellungnahme des Kreisbauamts zum Hochwasserschutz, zur Erforderlichkeit der Bauleitplanung und zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zur Lage an der Kreisstraße und daraus resultierenden Emissionen ins Plangebiet,
- Stellungnahme des Umweltamts – Wasserrecht zum Überschwemmungsgebiet bzw. zum Wasserhaushaltsgesetz,
- Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde zu vom Plangebiet ausgehenden Immissionen sowie auf das Plangebiet einwirkenden Emissionen
- Stellungnahme des Umweltamts – Naturschutz zu Artenschutz, zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung; zu Waldfunktionen; zum angrenzenden Biotop; zur Lage im Hochwassergebiet
- Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung; zu Waldfunktionen; zum angrenzenden Biotop; zur Lage im Hochwassergebiet
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts zur Lage im Überschwemmungsbereich des Marienbachs
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.dittelbrunn.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich. (https://by.beteiligung.diplanung.de)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informa-tionspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dittelbrunn, 01.10.2026
gez.
Warmuth
- Bürgermeister

