TOP 1
Vollzug der Kommunalgesetze; vorläufige Erhöhung der Kassenkreditermächtigung
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ist der aktuell vorhandene Kassenkredit mit einem Volumen von 2 Mio. € nahezu ausgeschöpft. Der Kasse ist es aktuell nicht möglich weitere Auszahlungen vorzunehmen. Deshalb muss im Wege der vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung eine vorläufige Erhöhung des Kassenkreditbetrages von 2 Mio. € auf 2,5 Mio. € beim Landratsamt Schweinfurt beantragt werden. Eine dauerhafte Erhöhung auf 3,5 Mio. € ist im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 geplant.
Der vorläufigen Erhöhung des Kassenkreditbetrages von 2 Mio. € auf 2,5 Mio. € bis zum 31.05.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt einzuholen.
Abstimmung: 13 : 0