TOP 1
Vorberatung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und – Satzung 2025
Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, müssen Projekte gestrichen, gekürzt oder verschoben werden, um die Ausgaben zu verringern. Ebenso müssen die Einnahmen erhöht werden. Hier muss im Gremium zu gegebener Zeit über eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes diskutiert werden.
Aus vorgenannten Gründen wurde vorgeschlagen, das Projekt Hallenbad aus dem Haushalt zu nehmen sowie den Straßenbau Nordendstraße auf das nächste Haushaltsjahr zu verschieben.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
1.
Unter dem Unterabschnitt 57 (Hallenbad) werden alle Einnahmen und Ausgaben sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 und die Finanzplanjahre 2024 – 2028 herausgenommen
Abstimmung: 13 : 4
2.
Die unter dem Unterabschnitt 631 M 18 (Tiefbaumaßnahme Nordendstraße) veranschlagten Ausgaben für den Straßenbau in Höhe von 100.000 € werden auf das Haushaltsjahr 2026 verschoben. Die Kanalsanierung ist hiervon nicht betroffen. Diese wird im Haushaltsjahr 2025 durchgeführt.
Abstimmung: 17 : 0
TOP 2
Vorberatung und Beschlussfassung des Finanzplans 2024-2028
Es erfolgte keine Beschlussfassung, da der Finanzplan bereits im TOP 1 mitbehandelt wurde.
Bericht GR 29.04.2025
TOP 1
Fortschreibung/Evaluation ISEK Dittelbrunn; Schlussbericht
Frau Kuhn vom Planungsbüro Perleth erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation das Ergebnis der Untersuchungen und den aktualisierten Maßnahmenplan.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Präsentation sowie das ISEK selbst sind auf der gemeindlichen Homepage einzusehen.
TOP 2
ISEK Dittelbrunn; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussfassung
Das Konzept wurde an die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme verschickt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen.
Der Gemeinderat stimmt nach umfassender Prüfung den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu.
Abstimmung: 14 : 0
Der Gemeinderat wurde ausführlich über das Ergebnis der Evaluierung und Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Dittelbrunn in Kenntnis gesetzt. Der Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit den Zielen und Handlungsfeldern für Dittelbrunn wird in der vorliegenden Fassung vom 08.04.2025 gebilligt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 3
Vorberatung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und -satzung 2025
Der Haushaltsplan 2025 schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
im | VerwHH | mit | 23.705.000 € |
im | VermHH | mit | 6.971.000 € |
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt voraussichtlich 452.000 €. Die haushaltsplanmäßigen Tilgungsraten für Darlehen betragen dieses Jahr lt. Haushaltsansatz 740.000 € (640.000 € für vorhandene Darlehen und 100.000 € für mögliche weitere neue Darlehen).
Die geforderte Mindestzuführung nach den Bestimmungen der KommHV-K in Höhe der Tilgungsleistungen wird somit voraussichtlich nicht erreicht. Für Investitionen steht in diesem Jahr keine freie Finanzspanne in zur Verfügung. In der aktuellen Planung ist ab dem Finanzplanjahr 2026 ff. die dauernde Leistungsfähigkeit bzw. die freie Finanzspanne wieder vorhanden:
Jahr | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Zuf. vom VerwHH | 452.000 € | 887.000 € | 1.242.000 € | 1.285.000 € |
Ordentl. Tilgung | 740.000 € | 820.000 € | 870.000 € | 900.000 € |
Freie Finanzspanne | -288.000 € | 67.000 € | 372.000 € | 385.000 € |
Seitens der Verwaltung wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180.000 € berücksichtigt.
Zum Haushaltsausgleich wird eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.828.000 € benötigt. Der Schuldenstand der Gemeinde Dittelbrunn wird voraussichtlich zum Jahresende 2025 auf 7,470 Mio. € ansteigen.
Die vorgelegte Haushaltsplanung wird genehmigt und die Haushaltssatzung 2025 erlassen.
Abstimmung: 11 : 3
TOP 4
Vorberatung und Beschlussfassung des Finanzplans 2024-2028
Der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2028 wird beschlossen
Abstimmung: 11 : 3
TOP 5
Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3): Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“); Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
Das Gemeindegebiet ist mit dem Windkraftvorbehaltsgebiet WK 52 betroffen. Dieses wurde bereits bei der Bauleitplanung der Freiflächenphotovoltaik Holzhausen berücksichtigt, sodass eine Stellungnahme der Gemeinde im jetzigen Verfahren nicht abgegeben wird.
Die Übersichtskarte ist im RIS hinterlegt.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
TOP 6
Vollzug des BauGB; 1. Änderung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen; Aufstellungsbeschluss
Die Firma SÜDWERK Energie GmbH mit Sitz in Burgkunstadt hat einen Antrag auf die Änderung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ gestellt. Der Antrag wird dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.
Der vom Vorhabensträger geplante Batteriespeicher befindet sich nordwestlich von Dittelbrunn. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurstück-Nummern 2249, 2249/1, 2251, 2262 und 2263 der Gemarkung Holzhausen und liegt innerhalb der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage Holzhausen I. Es werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“, um die Verwirklichung des Batteriespeichers (BESS) innerhalb des Geltungsbereiches der PV-Anlage zu ermöglichen. Zusätzlich zulässig ist nun die Errichtung von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Netz sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt und sämtliche anfallende Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmung: 10 : 4
TOP 7
Vollzug der StVO; Parkregelung Storchenleithe
Auf der östlichen Straßenseite wird ab der Zick-Zack-Linie halbseitiges Gehwegparken (VZ 315 Anfang und Ende) angeordnet. Ab der Einmündung Birkenstraße wird als zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h (VZ 274-10) angeordnet.
Abstimmung: 11 : 3
TOP 8
Vollzug der Baugesetze; Errichtung eines Carports Fl.-Nr. 252/3 GT Dittelbrunn
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten Befreiung wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 9
Vollzug der Baugesetze; Errichtung eines Fahrrad- und Mülltonnenunterstands Fl.-Nr. 3237/15 GT Dittelbrunn
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten Befreiung wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 10
Vollzug der Baugesetze; Einbau einer Einliegerwohnung und Stellplätze Fl.-Nr. 305/15 GT Hambach
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten Befreiung wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 11
Vollzug der Baugesetze; Errichtung eines Anbaus an best. Wohnhaus Fl.-Nr. 1305/7 GT Hambach
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und den benötigten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 12
Vollzug der Baugesetze; Einbau einer Einliegerwohnung mit Neubau einer Doppelgarage Fl.-Nr. 2103/12 GT Pfändhausen
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und den benötigten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 13
Vollzug der Baugesetze; Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses zu Ferienzimmern Fl.-Nr. 2211 GT Pfändhausen
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und den benötigten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
TOP 14
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Geheimhaltung
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.04.2025 wurde der Auftrag zur Glasreinigung von 22 gemeindlichen Gebäuden an die Firma Weigand GmbH, Schweinfurt, vergeben. Der Vertrag läuft bis 30.06.2027.
Auszug aus Bekanntgaben und Anfragen:
Erster Bürgermeister Warmuth gibt bekannt, dass er in Absprache mit der Kämmerei eine sofortige Haushaltssperre erlassen hat. Nur die dringlichsten Ausgaben können getätigt werden.
Sachstand Schulkindbeförderung Holzhausen/Pfändhausen: Rein rechtlich hätte die Buskapazität gepasst. Die Gemeinde hat aber Zusatzfahrten (Mittwoch und Freitag) bis zum Ende des Schuljahres gebucht, damit sich die Situation entspannt.