TOP 1
- Änderung des Flächennutzungsplans- Abwägung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Billigungs- und Feststellungsbeschluss
Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4 stellte die eingegangenen Stellungnahmen vor und erläutert die Abwägungsvorschläge. Über diese wird separat abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 5 BauGB die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dittelbrunn im Bereich Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II in der Fassung vom 29.09.2025, welche die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist gem. § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen und gem. § 6 Abs. 5 BauGB ist die Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dittelbrunn im Bereich Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II durch das Landratsamt Schweinfurt im Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmung: 14 : 1
TOP 2
Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ – Abwägung der Stellungnahmen – erneute Beteiligung
Die Gemeinde Dittelbrunn hält am Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ fest, mit der Darstellung des biotopkartierten Gehölzbestandes als Fläche für den Erhalt von Vegetationsbeständen.
Abstimmung: 14 : 1
Für die Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ in der Fassung vom 29.09.2025 (Kennzeichnung des biotopkartierten Heckenbestandes als Fläche zum Erhalt von Vegetationsbeständen im südwestlichen Teilbereich der Fl.Nr. 1222 Gmkg Pfändhausen anstelle einer Änderung des Geltungsbereiches), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen wird die UNB gem. § 4 Abs. 2 erneut beteiligt. Da die Änderung nur auf Hinweis der UNB zustande kam und durch die Änderung kein anderer TÖB oder Bürger betroffen ist, wird gem. § 4a Abs. 3 der Auslegungszeitraum befristet und nur Stellungnahmen der UNB zugelassen, die sich auf die Änderung (siehe oben) beziehen.
Abstimmung: 14 : 1
TOP 3
Erneuerung Steinbergstraße; Vorstellung Vorentwurfsvarianten
Herr Bähr von der Planungsschmiede stellt 4 Varianten vor, die förderfähig bzw. teilweise förderfähig sind. Das Gremium gibt für die weiteren Planungsschritte folgende Vorgaben: Einseitiger Gehweg auf der Seite der Schule. Engstellen zur Verkehrsberuhigung, Hol- und Bringzone vor der Schule, Schulbus hält weiterhin um die Ecke auf dem Parkplatz. Zeller Straße wird mit geplant und als späterer Bauabschnitt 2 ausgeführt.
Diese Vorgaben werden nun in die weitere Planung integriert. Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
TOP 4
Vollzug der Baugesetze; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 945/42 GT Hambach
Dem Antrag des Bauherrn auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Grundstück Flurstück Nr. 945/42, GT Hambach wird zugestimmt. Es werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan „Holzspitze“ GT Hambach erteilt:
- Überschreitung der Baugrenze,
- Überschreitung der Traufhöhe
- Abweichung von der Dachform und Dachneigung
- Abweichung von der festgesetzten Dachfarbe
Die Befreiungen werden als städtebaulich vertretbar angesehen. Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt.
Abstimmung: 11 : 4
TOP 5
Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung eines weiteren Trauortes im Rathaus Hambach
Im Dachgeschoss des Rathauses (Raum 201) wird ein neues Trauzimmer eingerichtet und künftig den Brautpaaren kostenlos zur Verfügung gestellt. Beim Standesamt Schweinfurt ist ein Antrag auf Widmung des Trauraumes im Rathaus Hambach, Rathausplatz 1, zu stellen.
Abstimmung: 15 : 0
TOP 6
Festsetzung von Benutzungsgebühren für Trauorte der Gemeinde Dittelbrunn
Ab dem 01.01.2026 werden für die Trauorte (außer Trauzimmer Rathaus) folgende Benutzungsgebühren erhoben:
- Im Sitzungssaal des Rathauses: 100,00 €
- In der Barockkapelle Pfändhausen und im Bürgerhaus Dittelbrunn jeweils 100,00 €
- An der Grotte in Hambach: 150,00 €
- Für freie Trauungen an der Grotte Hambach 300,00 € und im Bürgerhaus Dittelbrunn 250,00 €
Abstimmung: 15 : 0
TOP 7
Antrag auf Errichtung eines Kindertauschkastens
Die gemeindliche Kinder- und Jugendbeauftragte Singh-Neckermann stellt den Antrag, in den 4 Gemeindeteilen jeweils einen Kinder-Tauschkasten zu installieren. Funktion dieses Kastens ist es, Kinderspielzeug, -CD´s oder Bücher wieder zu verwerten. Nicht mehr benötigtes Spielzeug soll an andere Kinder weitergegeben werden anstatt es in die Mülltonne zu werfen. Die Kästen könnten in der Nähe von Spielplätzen oder neben schon bestehenden Bücherzellen errichtet werden.
Die Aufstellung von 4 Kindertauschkisten wird versuchsweise getestet.
Abstimmung: 15 : 0
TOP 8
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Geheimhaltung
In der nichtöffentlichen Sitzung am 29.09.2025 wurde der Wirtschaftsplan 2026 der
Marienbach Erneuerbare Energien GmbH nachträglich genehmigt.
Mit der Firma Mein Datenschutzbeauftragter, Karlshuld, wurde ein Vertrag über die Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter und -berater ab 01.10.2025 geschlossen.
Auszug aus Bekanntgaben und Anfragen:
In der vergangenen Woche wurde die Ladestation für das Car-Sharing-Fahrzeug in der Lindenstraße übergeben. Man hofft auf rege Inanspruchnahme. In Hambach muss noch auf den Netzanschluss gewartet werden.
Die Telekom wird auf dem Funkmast in Pfändhausen Antennen für das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom errichten.
Vergangene Woche wurde die 10. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom Regionalen Planungsverband beschlossen. Insgesamt 58 Vorranggebiete mit 6.500 ha und 38 Vorbehaltsgebiete mit 4.100 ha stehen nun für Windkraft zur Verfügung. 2,66 % der Fläche in der Region kann für Windenergieanlagen genutzt werden.
