Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Dies jedoch nicht von den Gemeinden sondern vom Finanzamt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet , dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung/en auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Da die Anzeige von Änderungen durch die Steuerpflichtigen ein wesentliches Instrument ist, um die Grundsteuer Bemessungsgrundlagen aktuell zu halten, verweisen wir auf den neu eingetroffenen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern hin. Diesen finden Sie im weiteren Verlauf unten aufgeführt.
Willi Warmuth
1. Bürgermeister


