Vollzug der Naturschutzgesetze;
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Brönnhof“ im Landkreis Schweinfurt in den Gemarkun-gen Weipoltshausen, Jeusing, Madenhausen und Zell, Gemeinde Üchtelhausen, und in den Gemarkungen Pfändhausen, Holzhausen und Hambach, Gemeinde Dittelbrunn, sowie im Landkreis Bad Kissingen in der Gemarkung Maßbach, Gemeinde Maßbach, sowie in der Ge-markung Rannungen, Gemeinde Rannungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Regierung von Unterfranken die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Brönnhof“ erlassen hat.
Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 26.03.2026. Das Amts-blatt (RABl Nr. 7) kann über die Homepage der Regierung von Unterfranken unter
Bekanntgabe Amtsblatt RABI Nr. 7
abgerufen werden.
Die beteiligten Stellen, die sich im Verfahren besonders geäußert haben, wurden mit einem gesonderten Anschreiben über den Abschluss des Verfahrens informiert.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Kleinfeller

