28. Juni 2022
Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023
Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz
Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.
1. April 2022
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die Inhaber einer alten deutschen Fahrerlaubnis (alter rosa oder grauer „Lappen“) sind, müssen diesen bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben.