Musikschulgebühren ab April 2020
Sehr geehrte Eltern,
zumindest der Einzelunterricht in der Musikschule Hambach durfte seit Mai wieder aufgenommen werden, die Entscheidung bezüglich des Gruppenunterrichts ist noch abzuwarten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.05.2020 beschlossen, die Mai-Gebühr für alle Schülerinnen und Schüler nicht zu erheben, hier erfolgt eine Gebührenbefreiung.
Zudem wurde beschlossen, dass die Schüler mit Gruppenunterricht, wie Musikalische Früherziehung I und II sowie Orchester, Chor und Eltern-Kind-Gruppen zusätzlich die April-Gebühr zurückerhalten und solange keiner der oben genannten Gruppenunterrichte möglich ist, von den Gebühren befreit werden.
Es wird um Verständnis gebeten, dass aus organisatorischen Gründen der Einzug der Musikschulgebühren ab Juni wieder wie gewohnt für alle Schülerinnen und Schüler erfolgen wird. Sofern im Juni/Juli dann immer noch kein Gruppenunterricht für die oben genannten Gruppen möglich ist, werden auch diese Gebühren im Folgemonat wieder zurückerstattet.